PatientInnenrechte
Das Wiener Krankenanstaltengesetz (Wr. KAG §17a) regelt folgende Rechtsansprüche:
 
Das Recht auf rücksichtvolle Behandlung;
Das Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen;
Das Recht auf Vertraulichkeit;
Das Recht auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege;
Das Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken;
Das Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung;
Das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie;
Das Recht der PatientIn oder einer Vertrauensperson auf medizinische Informationen durch eine zur selbständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztIn in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art;
Das Recht auf ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt;
Das Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes der PatientIn;
Das Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume;
Das Recht auf religiöse Betreuung und psychische Unterstützung;
Das Recht auf vorzeitige Entlassung;
Das Recht auf Ausstellung eines PatientInnenbriefes;
Das Recht auf Einbringen von Anregungen und Beschwerden;
Das Recht auf Sterbebegleitung;           
Das Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen.
 
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Diese Einrichtung des Landes Wien ist mit der Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der PatientInnen in allen Bereichen des Gesundheitswesens in Wien beauftragt. Sie informiert und berät, prüft Anregungen, behandelt Beschwerden und vermittelt in Konfliktfällen.
 
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